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Wenn Sie sich für einen passenden Tarif einer Zahnzusatzversicherung entschieden haben, müssen Sie im Antrag meist Fragen zu Ihrem Zahnstatus beantworten. Es ist auch möglich, dass der Versicherer einen Zahnarztbericht anfordert. Diesen nutzen die Versicherungen im Voraus zur kalkulation der Kosten. Personen mit einem schlechten Zustand der Zähne sind voraussichtlich teurer für die Versicheurngsgesellschaften und werden daher manchmal sogar abgelehnt.

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Dabei müssen Sie die Gesundheitsfragen immer vollständig und richtig beantworten, da sonst die Leistungen gestrichen werden oder die Versicherung komplett von dem Vertrag zurücktritt, sollte sie in Erfahrung bringen, dass Ihre Angaben nicht korrekt waren. Sollten Sie beispielsweise direkt nach Abschluss der Versicherung Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen, sind die Versicherungen berechtigt, direkt beim Zahnarzt anzufragen.

Der Versicherer erhält Einblick in Ihre Patientenakte und kann daraus ersehen, ob Ihr Zahnarzt in der Vegangenheit Diagnosen gestellt hat, Ihnen eventuell bereits zu Behandlungen angeraten hat und dies auch in Ihrer Akte vermerkt hat. Wenn aber Ihr Zahnarzt mittlerweile nicht mehr praktiziert oder die letzte Zahnarztbehandlung bereits längere Zeit zurückliegt, kann es sich als schwer erweisen, an die erforderlichen Informationen zu gelangen.

Dann ist es möglich, dass Ihnen ein neuer Zahnarzt einen Statusbericht anfertigt, der den aktuellen Zustand der Zähne darstellt. Bei vielen Versicherern können Sie mit solch einem Bericht ggf. sogar einen Erlass für die Wartezeit beantragen.

Sollte der Zahnarzt belegen können, dass er vor Abschluss der Versicherung keine Maßnahmen geraten hat, wird die Versicherung auch ordnungsgemäß zahlen.

Wenn der Versicherer Gesundheitsfragen stellt, sind es in der Regel folgende:

Sind aktuell Zahnmedizische Behandlungen angeraten?
Haben zahnärztliche Maßnahmen bereits begonnen?
Haben Sie zu Zeit Zahnbeschwerden?
Fehlen Ihnen Zähne? Wenn ja, wie viele Zähne fehlen Ihnen?
Wo haben Sie Kronen oder Brücken?

Ziehen Sie am besten Anbieter mit wenigen und gezielten Fragen vor, denn gerade wenn Sie eine Krankenvorgeschichte haben, sollten Sie keine Fragen beantworten müssen, die mit der Absicherung von Dentalkosten nichts mehr zu tun haben (Es gibt Versicherungsgesellschaften die z.B. Fragen zu psychischen Vorerkrankungen stellen). Sollte eine Behandlung bereits laufen, wird der Versicherungsschutz eingeschränkt bis zur Beendigung der Behandlung akzeptiert bzw. abgelehnt.

Wird der Antrag aufgrund der Behandlung abgelehnt, kann ein erneuerter Antrag nach Beendigung der Behandlung gestellt werden. Lassen Sie sich bei den Gesundheitsfragen von Ihrem Zahnarzt helfen, damit alle Fragen auch korrekt beantwortet werden.

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