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Zahnzusatzversicherung absetzen

Grundsätzlich können Sie die Beiträge für eine private Zahnzusatzversicherung bei Ihrer Steuererklärung absetzen. Die Zahnzusatzversicherung ist, wie die gesetzliche Kranken,- Renten,- und Pflegeversicherung, sowie andereVersicherungen bei den "Vorsorgeaufwendungen" anzugeben. Jedoch ist es so, dass sich die Beiträge meist nicht auf die Steuerlast auswirken. Durch die abgeführten Sozialversicherungsbeiträge ist der in der Steuererklärung angesetzte Betrag meist bereits ausgeschöpt. Bei weiteren Vorsorgeaufwendungen können Versicherungsbeiträge alternativ bis zur Höchstgrenze bei Angestellten von 1.900 Euro und Selbständigen von 2.800 Euro geltend gemacht werden.

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Anders sieht es bei den Selbständigen und Gewerbetreibenden aus. Da es hier keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gibt und man eigentlich keine Zusatzversicherung geltend machen darf, lässt der Gesetzgeber in diesem Fall jedoch die Entgeltfortzahlung als Betriebsausgaben gelten. Zu bedenken ist allerdings hierbei auch, dass auch die Entgeltfortzahlung voll versteuert wird. Besonders für Geringverdiener kann sich dies lohnen, da sie Beiträge zur Haftpflicht, Arbeitslosen, Berufsunfähigkeits− und Unfallversicherung absetzen können, solange der der neue Höchstbetrag von 1.900 Euro nicht durch den Pflege− und Krankenkassenaufwand ausgeschöpft wurde.