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Da bis auf einen Anbieter keine Versicherung für bereits laufende Behandlung aufkommt, ist also der rückwirkende Abschluss einer Zahnzusatzversicherung kaum möglich. Beachten Sie, dass eine Behandlung bereits beginnt, sobald Ihr Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan erstellt hat.

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Bei Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist in den meisten Fällen mit einer Wartezeit von 8 Monaten zu rechnen, was bedeutet, dass der Versicherungsnehmer die Leistungen einer Zahnzusatzversicherung das erste Mal nach 8 Monaten Wartezeit in Anspruch nehmen kann.

Wie oben genannt, gibt es lediglich einen Anbieter der zahlt, wenn die Behandlung nicht länger als sechs Monate läuft und noch nicht abgeschlossen ist. Dann kann der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse verdoppelt werden und es werden keine Gesundheitsfragen gestellt, eine Wartezeit entfällt ebenfalls.