loader

Ist die Zahnzusatzversicherung absetzbar?

Da von den Krankenkassen bei zahnmedizinischen Behandlungen immer weniger übernommen wird, schließen immer mehr Menschen eine Zahnzusatzversicherung ab. Im Bereich Zahnmedizin und Zahnersatz bietet diese zusätzliche Absicherung einen hohen Nutzen. Eine Zahnzusatzversicherung ist zudem steuerlich absetzbar.

© ALDECAstudio / Fotolia.com

Wenn Sie Ihre Steuererklärung ausfüllen, gibt es in der Anlage Vorsorgeaufwand die Möglichkeit die Zahnzusatzversicherung anzugeben.

Allerdings dürfen von diesen Sonderausgaben Jährlich maximal 1.900 Euro berücksichtigt werden. Die Krankenversicherungsbeiträge haben Vorrang und werden voll angerechnet. Unter Umständen können somit keine Kosten für die Zahnzusatzversicherung abgesetzt werden. Sie sollten diese Ausgaben aber dennoch angeben, für den Fall, dass sie sich doch auswirken. Gerade für Selbstständige und Freiberufler ist das interessant, denn sie dürfen im Jahr bis zu 2.800 Euro geltend machen.

Die Bedingungen zur Anrechnug gelten für jeden Steuerpflichtigen und ist anhand der Höchstsumme für den Vorsorgeaufwand festgelegt.

Unterschiede gibt es nicht durch eine individuelle Berechnung, sondern nur zwischen Selbstständigen und Arbeitnehmern. Nur die Steuerklasse hat noch Einfluss, da sich durch eine Heirat die steuerliche Veranlagung erhöhen kann und es dadurch wahrscheinlicher ist, die Kosten für eine Zahnzusatzversicherung erstattet zu bekommen. In welchem Umfang die Zahnzusatzversicherung absetzbar ist, kann ein Steuerberater im Vorfeld errechnen.

Falls Sie eine Erstattung erhalten haben ist diese in Ihrer Einkommenssteuer zu berücksichtigen und vermindert den anzusetzenden Betrag.